RICHTLINIE ZUM VERANTWORTUNGSVOLLEN LOBBYING
1. Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle Aktivitäten von ID Genève Watches, die Einfluss auf die öffentliche Ordnung oder staatliche Entscheidungen nehmen könnten, unabhängig davon, ob sie direkt oder über zwischengeschaltete Organisationen durchgeführt werden.
2. Verpflichtung zu verantwortungsvoller Lobbyarbeit
Wenn sich ID Genève – entweder direkt oder über zwischengeschaltete Organisationen – an Aktivitäten beteiligt, die die öffentliche Politik beeinflussen könnten, verpflichtet sich die Organisation zur Einhaltung der folgenden Grundsätze:
a) Ausschließlich positive Auswirkungen
ID Genève verpflichtet sich, nur Standpunkte und politische Maßnahmen zu unterstützen, die im Einklang mit seinem Leitbild und den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung einen positiven Beitrag für die Gesellschaft oder die Umwelt leisten. Jeder Standpunkt, der diesem Engagement zuwiderläuft, wird ausgeschlossen.
b) Auf der Grundlage zuverlässiger und wissenschaftlicher Daten
Jede Stellungnahme von ID Genève zum Thema Lobbyarbeit stützt sich auf verlässliche Daten (unabhängige Studien, überprüfbare Marktdaten) und/oder wissenschaftliche Erkenntnisse (Peer-Review-Publikationen). Standpunkte, die nicht durch fundierte Daten untermauert sind, werden nicht unterstützt.
c) Finanzielle und Sachleistungen
ID Genève leistet keine direkten finanziellen oder Sachspenden an politische Parteien, Kandidaten oder Wahlkampagnen.
d) Korruptionsbekämpfung
ID Genève verfolgt bei all seinen Lobbyaktivitäten eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption und Betrug. In Übereinstimmung mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption und dem Schweizer Recht (Art. 322ter ff. des Schweizerischen Strafgesetzbuches) sind Angebote, Versprechen oder Zahlungen, die darauf abzielen, eine öffentliche Entscheidung unzulässig zu beeinflussen, nicht zulässig.
e) Vermittlungsorganisationen
ID Genève stellt sicher, dass seine Werte mit den Lobbying-Positionen der Organisationen, denen es angehört, im Einklang stehen. Sollte eine Mitgliedsorganisation eine Position einnehmen, die dieser Richtlinie widerspricht, wird ID Genève:
• seine abweichende Position öffentlich zum Ausdruck bringen
• erläutern, wie es die betreffende Organisation positiv beeinflusst
• die roten Linien definieren, die es nicht überschreiten wird – also die Umstände, die dazu führen würden, dass es seine Beteiligung beendet
3. Umsetzung
Die Richtlinie wird dem gesamten Team mitgeteilt und in die Entscheidungsprozesse integriert. Jede neue Mitgliedschaft in einer Organisation, die Lobbyarbeit betreiben könnte, bedarf der Genehmigung durch die Geschäftsleitung.
4. Risikoüberwachung
Die Geschäftsleitung überprüft jährlich die Lobbying-Positionen der Dachverbände, denen ID Genève angehört, um die Übereinstimmung mit dieser Richtlinie sicherzustellen.
5. Beschwerden
Jeder Interessierte kann Bedenken hinsichtlich der Lobbyarbeit von ID Genève über das Beschwerdeverfahren unter idwatch.ch/grievance melden.
Diese Richtlinie wird jährlich überprüft und von der Geschäftsleitung genehmigt
Genf, 1. Juni 2026
Nicolas Freudiger
Geschäftsführer, ID Watch SA
Cédric Mulhauser
COO, ID Watch SA

